Bewertungen für gesellschaftsrechtliche, steuerliche und familienrechtliche Anlässe

Bewertungen für gesellschaftsrechtliche Zwecke:

  • Aktien- oder umwandlungsrechtliche Strukturmaßnahmen,
  • Bestimmung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzungen,
  • Angemessenheitsprüfungen bei Squeeze-outs, Unternehmensverträgen und Umwandlungen,
  • Eingliederung oder Abschluss von Unternehmensverträgen,
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung oder Kapitalerhöhung.

 

Bewertungen für steuerliche und familienrechtliche Anlässe:

  • Bewertungen im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren unter ergänzender Berücksichtigung des IDW S 13, 
  • Steuerliche Bewertungsanlässe (u.a. anlässlich §§ 8c, 8d KStG, Anwendungsfälle des § 11 Abs. 2 BewG),
  • Bewertungen im Rahmen von Funktionsverlagerungen gem. § 1 Abs. 3 AStG,
  • Erbfälle, Erbauseinandersetzungen oder Abfindungsfälle.

 

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