Bewertungen für gesellschaftsrechtliche Zwecke:
- Aktien- oder umwandlungsrechtliche Strukturmaßnahmen,
- Bestimmung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzungen,
- Angemessenheitsprüfungen bei Squeeze-outs, Unternehmensverträgen und Umwandlungen,
- Eingliederung oder Abschluss von Unternehmensverträgen,
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung oder Kapitalerhöhung.
Bewertungen für steuerliche und familienrechtliche Anlässe:
- Bewertungen im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren unter ergänzender Berücksichtigung des IDW S 13,
- Steuerliche Bewertungsanlässe (u.a. anlässlich §§ 8c, 8d KStG, Anwendungsfälle des § 11 Abs. 2 BewG),
- Bewertungen im Rahmen von Funktionsverlagerungen gem. § 1 Abs. 3 AStG,
- Erbfälle, Erbauseinandersetzungen oder Abfindungsfälle.