Bewertungen von Vermögenswerten nach IDW S 5 und IDW S 10

  • Bewertungen immaterieller Vermögenswerte und -schulden für rechnungslegungsbezogene und steuerliche Zwecke, 
  • Bewertungen von Marken, Kundenbeziehungen, Technologien / Software nach den einschlägigen Bewertungsverfahren,
  • Bewertungen von Immobilien, 
  • darüber hinaus gehende Bewertungen weiterer Vermögenswerte sowie von Rückstellungen und Schulden nach betriebswirtschaftlichen Bewertungsverfahren.

 

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